Corona-Richtlinien des DBSB (von Marcus Hausmann, Boltenhagen) Liebe Schachfreunde, ádie Zahl der Corona – infizierten und Corona – Toten steigen unaufhaltsam an. Nach den leichteren Corona Einschränkungen im November kommt nun ein harter lockdown. Der Vorstand des DBSB hatte sich schon im Vorfeld der IODM in Timmendorfer Strand intensiv mit Schutzmaßnahmen auseinandergesetzt. Durch die Verschärfung der Situation in ganz Deutschland haben auch wir überlegt, welche Richtlinien wir für den Schachbetrieb und auch weitere Veranstaltung unter dem Dach des DBSB festlegen wollen.á derá Vorstand Hat mehrheitlich beschlossen, das es richtig und notwendig ist, auch in unserem Bereich alles für eine Eindämmung der Pandemie zu tun, was nötig ist. Mehrheitlich wurden auf der letzten Telefonkonferenz des Vorstandes folgende Richtlinien verbindlich für alle Veranstaltung unter dem Dach des DBSB festgelegt: für die Ausrichtung von Schachturnieren und anderen Veranstaltungená unter dem Dach des DBSB gelten während des Corona – Pandemie-Status folgende Richtlinien: 1. Bei der Durchführung eines Turniers oder einer anderen Präsenz-Veranstaltung unter dem Dach des DBSB ist das Tragen eines Mund Nase Schutzes im gesamten Turnierraum für alle Teilnehmer, Begleiter und offizielle Pflicht. diese Pflicht gilt auch während der Partie am Brett. 2. Der Turnierraum ist spätestens alle 30 Minuten für 3 Minuten gut durchzulüften. 3. Händedesinfektion ist jeweils nach dem Betreten und Verlassen des Veranstaltungs-Raumes durchzuführen. 4. die Uhren und eventuelle Trennscheiben sind nach jeder Partie mit Desinfektionstüchern zu desinfizieren.á Dies ist vom Veranstalter sicherzustellen. 5. die zum Zeitpunkt des Turniers für den Bereich, in dem das Turnier stattfindet, geltenden Corona Regeln sind entsprechend einzuhalten. 6. die Abstimmung darüber, welche Regeln zur Zeit des Turniers gelten, ist mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu tätigen. Der Ausrichter/Turnierleiter muss eine schriftliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes vor Turnierbeginn vorweisen können. Dem Gesundheitsamt ist dabei die Ausschreibung vorzulegen und auf die Länge der Partien und die tägliche Wiederholung für bis zu 7 Tage hinzuweisen. 7. die Vorgaben des Gesundheitsamtes sind bindend, sollten diese nicht vorliegen, gelten in jedem Fall die Vorgaben der Punkte 1-4 dieser Richtlinie, die durch den Vorstand des DBSB beschlossen wurde. Für den Vorstand des DBSB Marcus Hausmann 2. Vorsitzender des DBSB